AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Eigene Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Dies gilt ebenso für alle zukünftigen Geschäfte.

2. Soweit die nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen enthalten, ist der Verkäufer dem Käufer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (gesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts) innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet.

3. Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist oder bereits eine Lieferung erfolgte, so bleiben alle unsere Angebote in jeder Hinsicht unverbindlich.

4. Erfüllungs-und Leistungsort ist der Sitz der Verkäufer. Soll der Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Das Abladen ist auch bei Lieferung frachtfrei, nach Andienung der Ware sofort sachgerecht durch den Käufer zu besorgen, es sei denn, das Abladen durch den Käufer ist gesondert vereinbart worden. In diesem Fall erfolgt die Lieferung an eine mit dem Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise erreichbare Abladestelle.

5. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in Euro. Für Unternehmer zuzüglich und für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist sofort fällig, bei Versand über eine Spedition ist der Kaufpreis vor Auslieferung zu zahlen.

6. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Brennholz nach Schüttraumetern (SRM). Ein SRM entspricht in der Regel ca. 0,75 RM. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 3 cm längeren oder schnittbedingten deutlich kürzeren Stücken gelten als vereinbart.

7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

8. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der Verkäufer nachzuweisen.

9. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungennichtig nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig

Nach oben